Beitragsordnung
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Bad Segeberg e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
Die festgesetzten Beträge werden zum 1. April des Jahres erhoben.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§3 Beiträge
Mitgliedsform - Beitragshöhe pro Jahr
Aktive Mitglieder der Feuerwehr - 12,00 €
Passive Mitglieder der Feuerwehr - 12,00 €
Ehrenmitglieder des Vereins - 12,00 €
Fördernde Mitglieder des Vereins - 15,00 €
Jugendfeuerwehrmitglieder - 6,00 €
1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Der Vorstand
entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
4. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens
31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 3,- Euro zu zahlen.
5. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 10,- Euro pro Mahnung erhoben.
6. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
§4 Vereinskonto
Sparkasse Südholstein
BLZ: 230 510 30
Konto: 510 536 089
IBAN: DE 77 230 510 30 0510 536 089
Steuernummer: 11 293 72002
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt!
Beitragsordung als PDF downloaden